Dank Augenlaser keine Brille mehr - für wen ist das Verfahren geeignet?

21 Oktober 2020
 Kategorien: Gesundheit & Medizin, Blog

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Scharfes Sehen und uneingeschränkte Freiheit ohne Brille - das ist für viele Brillenträger eine Wunschvorstellung, der sie nacheifern. Den Schritt zum Lasern der Augen gehen aber nur wenige. Schrecken einige Brillenträger vor potentiellen Risiken zurück, die mit einer derartigen Behandlung verbunden sein können, sind andere potentielle Patienten für den Eingriff zur Korrektur der Sehstärke nicht geeignet. Doch welche Voraussetzungen müssen Brillenträger mitbringen, damit das Lasern der Augen zu einem langfristigen und brillenfreien scharfen Sehen führt?



Nicht nur die Augen müssen gesund sein

Damit ein Brillenträger für eines der Augenlaser Verfahren in Frage kommen, müssen sich dessen Augen abseits des vorliegenden refraktiven Sehproblems in einer guten gesundheitlichen Verfassung befinden. Es sollten keine Hornhautentzündungen oder andere Augenerkrankungen vorliegen.

Voraussetzung dafür, dass der Augenlaser zum Erfolg verhilft, ist außerdem eine gewisse Hornhautstärke, die in der Regel bei den meisten Menschen in ausreichender Form vorhanden ist. Der behandelnde Augenarzt stellt sicher, dass sich der Patient auch in einer generell guten gesundheitlichen Verfassung befindet.

Obgleich das Lasern der Augen lediglich ein sogenannter minimal-invasiver Eingriff ist, können Überempfindlichkeitsreaktionen gegen bestimmte Medikamente und Materialien zu Problemen führen.

Zur Verfügung stehen grundsätzlich zwei unterschiedliche Verfahren, die beim Lasern der Augen in Frage kommen: Zum einen das LASIK-Verfahren, das als vielfach beforscht und erprobt gilt. Voraussetzung für dieses Verfahren: Die Patienten müssen eine ausreichend dicke Hornhaut aufweisen. Zum anderen steht das PRK/LASEK-Verfahren als Alternative für diejenigen zur Verfügung, deren Hornhaut überdurchschnittlich dünn ist.



Der Augenlaser kommt nur bei stabiler Sehstärke zum Einsatz

Grundsätzlich besteht die Gefahr, dass sich die Sehkraft auch nach der lasergestützten Sehkraftkorrektur langfristig wieder verändert. In diesem Fall ist trotz einer Laserkorrektur im späteren Lebensalter erneut eine Brille als Sehhilfe notwendig.

Augenärzte empfehlen: Das Lasern der Augen ist erst dann als langfristige Lösung mit der Perspektive, keine Brille mehr tragen zu müssen, in Betracht zu ziehen, wenn die Sehstärke seit mindestens zwei Jahren stabil ist.

Dies ist auch der Grund, wieso das Laserverfahren für Kinder und Jugendliche im Regelfall nicht in Betracht kommt. Insbesondere im Kindes- und Jugendalter verändert sich die Sehstärke in den diversen Wachstumsphasen merkbar. Vor allem bei einer Weitsichtigkeit haben Kinder und Jugendliche gute Chancen, dass sich die Sehschwäche mit der Zeit von selbst herauswächst und kein Eingriff mehr notwendig ist.



Ärztliches Beratungsgespräch suchen

Brillenträger, die eines der Laserverfahren für sich in Betracht ziehen, sollten ein ausführliches Beratungsgespräch mit ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin führen. Auf Basis des Gespräches kann die Eignung des Patienten bzw. der Patientin für den Eingriff schnell festgestellt werden. Eine Voruntersuchung schafft Klarheit, welches der oben genannten Verfahren das für den Patienten bzw. die Patientin individuell das Beste ist, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Auf Seiten, wie von Albino Parisi Dr med, kann man sich informieren.